AGBs/Wettkampfbestimmungen

 

Für alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Teil­nehmer und dem Ver­anstal­ter des Mün­ster­turm­laufs gel­ten die nach­fol­gen­den All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen.

 

§1 All­ge­meines

 

  1. Der „Mün­ster­turm­lauf“ (Ver­anstal­tung) ist eine Ver­anstal­tungs­marke der SUN Sport­man­age­ment GmbH (Ver­anstal­ter), vertreten durch den Geschäfts­führer Markus Ebn­er, Messer­schmittstraße 5, 89231 Neu-Ulm, Tel.: +49–731-880150–30, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de
  1. Das vor­liegende Regle­ment regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teil­nehmerin (im Fol­gen­den Teil­nehmer) an der Ver­anstal­tung verbindlich die Bedin­gun­gen sein­er Teil­nahme. Voraus­set­zung ein­er jeden Teil­nahme ist die uneingeschränk­te Anerken­nung der fol­gen­den Bedin­gun­gen.
  1. Der Ver­anstal­ter besitzt die uneingeschränk­te Ver­anstal­tung­shoheit und ist jed­erzeit berechtigt, ver­anstal­tungsrel­e­vante Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, ins­beson­dere aus sach­lichen Grün­den (z.B. behördliche Aufla­gen, Beschädi­gun­gen der Lauf­strecke, Wet­ter­lage) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn — die Startzeit oder Teil­streck­en ändern.
  1. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt bei einem Ver­stoß gegen diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung auszuschließen.
  1. Anweisun­gen des Ver­anstal­tungs- und Sicher­heitsper­son­als ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leis­ten. Bei Nicht­be­fol­gung ist der Ver­anstal­ter berechtigt den Teil­nehmer vom Wet­tkampf auszuschließen.

 

§2 Teil­nah­me­berech­ti­gung & Gesund­heit

 

  1. Teil­nah­me­berechtigt am Mün­ster­turm­lauf sind Hobby‑, Freizeit- und Profis­portler die zum Start 18 Jahre und älter sind. Min­der­jährige Sportler bedür­fen ein­er schriftlichen Ein­willi­gung der Sorge­berechtigten.
  2. Teil­nah­me­berechtigt sind auss­chließlich Per­so­n­en, deren all­ge­mein­er Gesund­heit­szu­s­tand eine Teil­nahme an der Ver­anstal­tung zulässt.Der Ver­anstal­ter weist darauf hin, dass es sich bei der Ver­anstal­tung um einen Wet­tbe­werb han­delt, dessen inten­sive Belas­tung auf­grund der zu bewälti­gen Höhen­meter und Anstiege in Form von Trep­pen­stufen ein­er physis­chen und psy­chis­chen Vor­bere­itung bedarf. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt, unmit­tel­bar vor der Teil­nahme an der Ver­anstal­tung, eine Gesund­heit­sprü­fung von einem Fachmedi­zin­er durch­führen zu lassen.
  3. Der Ver­anstal­ter ist jed­erzeit berechtigt, selb­st den Gesund­heit­szu­s­tand der Teil­nehmer von einem Fachmedi­zin­er begutacht­en zu lassen, und wenn dieser begrün­dete Bedenken hin­sichtlich des Gesund­heit­szu­s­tandes äußert, den betr­e­f­fend­en Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung (bzw. deren Fort­set­zung) auszuschließen.
  4. Teil­nah­mevo­raus­set­zung im Hin­blick auf jeden Teil­nehmer ist das Vor­liegen der Anmeldebestä­ti­gung sowie eine offiziellen Start­num­mer des Mün­ster­turm­laufs. Die Start­num­mer muss gut sicht­bar und unverän­dert auf der Vorder­seite der Teil­nehmer­bek­lei­dung getra­gen wer­den und darf nicht weit­ergegeben wer­den. Andern­falls erfol­gt die Dis­qual­i­fizierung.
  5. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt einen Teil­nehmer zu dis­qual­i­fizieren, wenn dieser die Wet­tkampf­strecke abkürzt oder sich tech­nis­ch­er Hil­f­s­mit­tel bedi­ent. Eben­so kann eine Dis­qual­i­fika­tion oder ein Startver­bot bei grob unsportlichem Ver­hal­ten oder bei nicht plau­si­blen Zeit­en oder Zahlungsrück­stän­den erfol­gen.

 

§3 Anmel­dung, Zahlung, Start­platz-Über­tra­gung und Fin­ish­er-Schutz

 

  1. Die Anmel­dung sowie die Zahlung erfol­gt über das Onlinepor­tal der Fir­ma Abavent GmbH. Nach der Anmel­dung erhält der Teil­nehmer eine Bestä­ti­gung sein­er verbindlichen Mel­dung. Die Anmel­dung und die Bestä­ti­gung führen zu einem rechts­gülti­gen Kaufver­trag.
  2. Bei min­der­jähri­gen Teil­nehmern muss die Anmel­dung zu der Ver­anstal­tung von dem/den geset­zlichen Vertreter(n) erfol­gen, der/ die damit seine/ ihre Ein­willi­gung zur Teil­nahme des Min­der­jähri­gen erklärt/en und in diese All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen sowie die Daten­schutzerk­lärung ein­willi­gen.
  3. Die Anmel­dung ist verbindlich. Bei außer­halb von Geschäft­sräu­men des Ver­anstal­ters geschlosse­nen Verträ­gen und bei Fern­ab­satzverträ­gen von Tick­ets beste­ht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein geset­zlich­es Wider­ruf­s­recht.
  4. Eine Nach­mel­dung vor Ort ist bis 1,5 Stun­den vor dem Start möglich. Die Nach­meldege­bühr von zusät­zlich 5 Euro ist zusam­men mit dem Start­geld am Nach­melde­schal­ter auf dem Mün­ster­platz in bar zu bezahlen.
  5. Es beste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Teil­nah­mege­bühr – auch nicht im Krankheits­fall. Eine Rück­er­stat­tung der Meldege­bühr erfol­gt nur, wenn die Absage der Ver­anstal­tung oder der Ver­anstal­tungsab­bruch auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit des Ver­anstal­ters beruht.
  6. Es beste­ht die Möglichkeit, bis zum Ende der Nach­melde­frist am Tag der Ver­anstal­tung, den Start­platz kosten­frei auf eine andere Per­son zu über­tra­gen, voraus­ge­set­zt diese willigt gle­ichzeit­ig in diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen und die Daten­schutzerk­lärung ein.

 

§4 Strecke

 

  1.  Die Strecke ist markiert. Die Teil­nehmer haben der Markierung vom Mün­ster­platz aus hin­auf zum 2. Kranz des Ulmer Mün­sters (ca. 102 Meter) über 560 Stufen zu fol­gen und dür­fen nicht von der geplanten Strecke abwe­ichen. Bei Unklarheit­en ist der Ver­anstal­ter zu kon­tak­tieren.
  2. Jed­er Teil­nehmer muss aus eigen­er Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierun­gen jeglich­er Art und die ein­greifende Unter­stützung von anderen Per­so­n­en führen zur Dis­qual­i­fika­tion. Ausgenom­men davon ist die Hil­fe bei Not­la­gen. Diese ist oblig­a­torisch.
  3. Der Ver­anstal­ter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sach­lichen Grün­den (z.B. behördliche Aufla­gen, Wet­ter­lage) zu ändern.

 

§5 Zeit­nahme

 

  1. Die Zeit­nahme erfol­gt durch die Abavent GmbH mit­tels einge­bautem Chip in der Start­num­mer. Jed­er Teil­nehmer erhält eine Start­num­mer. Die Rück­gabe des Zeitchips ent­fällt.
  2. Ohne Start­num­mer ist keine Zeitmes­sung als auch keine Erfas­sung des Teil­nehmers möglich.
  3. Es wird jew­eils die indi­vidu­elle Zeit des Teil­nehmers zwis­chen Über­queren der Star­tlin­ie und Zielankun­ft (Net­to-Zeit) im 2. Kranz des Ulmer Mün­sters ermit­telt. Ges­tartet wird alle 30 Sekun­den. Sieger ist, wer es in der kürzesten Zeit vom Start auf dem Mün­ster­platz hin­auf zum 2. Kranz des Ulmer Mün­sters schafft.
  4. Die offizielle Startzeit bes­timmt der Ver­anstal­ter. Diese kann aus sach­lichen Grün­den kurzfristig geän­dert wer­den.
  5. Ende des Ren­nens:
    • wenn der let­zte Teil­nehmer die Ziellinie über­quert hat.
    • wenn ein Teil­nehmer dis­qual­i­fiziert wird oder auss­chei­det, endet das Ren­nen für diesen sofort und unverzüglich.
  6. Been­det ein Teil­nehmer das Ren­nen aus eigen­er Entschei­dung, ist er verpflichtet, dies dem Ver­anstal­ter unverzüglich mitzuteilen.

 

§6 Wichtige Ver­hal­tensregeln während der Ver­anstal­tung

 

Die Ver­anstal­tung find­et auf dem Mün­ster­platz und im Tur­mauf­gang des Ulmer Mün­sters statt (Trep­pen­lauf). Die Teil­nahme erfordert auf­grund wech­sel­nder Unter­gründe und uneben­er Trep­pen­stufen ständi­ge Vor­sicht.

Die Teil­nehmer haben sich so zu ver­hal­ten, dass kein ander­er Teil­nehmer, Pas­sant oder die Bausub­stanz geschädigt oder, mehr als nach den Umstän­den unver­mei­d­bar, beein­trächtigt wird.

Jed­er Teil­nehmer ist während der Ver­anstal­tung für Verpfle­gung und Getränke selb­st ver­ant­wortlich. Der Ver­anstal­ter wird für angemessen aus­re­ichende Zielverpfle­gung sor­gen. Eine Garantie für die Ver­füg­barkeit von Verpfle­gung und Getränken übern­immt der Ver­anstal­ter jedoch nicht.

 

§7 Haf­tung

 

  1. Die Haf­tung des Ver­anstal­ters ist wie fol­gt begren­zt:
    • Der Ver­anstal­ter haftet unbe­gren­zt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf ein­er fahrläs­si­gen oder vorsät­zlichen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­anstal­ters beruht. Dies gilt eben­so für son­stige Schä­den.
    • Der Ver­anstal­ter haftet hinge­gen nicht für alle son­stige Schä­den, die auf ein­er fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen, es sei denn, es han­delt sich um Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en. „Kar­di­nalpflicht­en“ sind solche, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trags über­haupt erst ermöglichen und auf deren Ein­hal­tung der Teil­nehmer regelmäßig ver­trauen darf. Die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en ist jedoch höhen­mäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Ver­tragss­chluss vorherse­hbaren und ver­tragstyp­is­chen Schadens.
    • Die vor­liegende Haf­tungs­be­gren­zung gilt aus­drück­lich auch für ver­loren gegan­gene Wert­ge­gen­stände, Bek­lei­dungsstücke und Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände.
  2. Der Teil­nehmer wird hier­mit nochmals aus­drück­lich darauf hingewiesen, dass er für Schä­den die er dem Ver­anstal­ter oder Drit­ten (z.B. andere Teil­nehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teil­nehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teil­nehmer Vor­satz oder Fahrläs­sigkeit zur Last fällt. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt den Abschluss ein­er Pri­vathaftpflichtver­sicherung.

 

§8 Daten­schutz und Medi­en­rechte

 

Die Bere­it­stel­lung, der im Rah­men des Reg­istrierung­sprozess­es abge­fragten Dat­en ist für die Teil­nahme an der Ver­anstal­tung erforder­lich. Es beste­ht keine Pflicht zur Daten­bere­it­stel­lung allerd­ings ist eine Teil­nahme ohne die Dat­en nicht möglich.

Die Daten­schutzerk­lärung über die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bei Teil­nahme an ein­er Ver­anstal­tung der SUN Sports­man­age­ment GmbH gilt auch für die Teil­nahme am Mün­ster­turm­lauf und ist Bestandteil dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen.

Die Daten­schutzerk­lärung ist hier ein­se­hbar.

 

 

§9 Gerichts­stand­stand­vere­in­barung

Auf die ver­traglichen Beziehun­gen zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner find­et das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land Anwen­dung.

Als Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner wird Ulm vere­in­bart, sofern es sich bei dem Ver­tragspart­ner um einen Kauf­mann, eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen han­delt.

 

§10 Sal­va­torische Klausel

Sollte eine Bes­tim­mung dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt.

 

 

Stand: 25.07.2019

 

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Infos

Übernachtung

Informationen und Angebote zu vielen Unterkünften in der Region sowie weitere Ausflugstipps für den Aufenthalt gibt es unter:

Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH (UNT)

Reservierung (Susanne Baumann und Karin Schmitz), Neue Str. 45, 89073 Ulm, Tel. 0731/161-2811, Fax 0731/161-1646,
[email protected]www.tourismus.ulm.de 

Anreise

Mit Bus und Bahn:
ÖPNV: der Bahnhof ist in fußläufiger Entfernung sowie Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Mit dem Auto

Parkmöglichkeiten in der Ulmer Innenstadt gibt es unter www.parken-in-ulm.de

 

Zeitplan

Samstag, 7. Juni 2025

16:00 – 16:45 Uhr: Abholung der Startunterlagen
17:00 Uhr: Start 10. Münsterturm Lauf
ca. 18:45 Uhr: Siegerehrung

ca. 19 Uhr: Ende der Veranstaltung

Die Teilnehmer starten ab 17:00 Uhr alle 30 Sekunden – wie bei Skilanglauf-Wettbewerben.

FAQs

Anreise

Mit Bus und Bahn:
ÖPNV: der Bahnhof ist in fußläufiger Entfernung sowie Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Mit dem Auto:
Parkmöglichkeiten in der Ulmer Innenstadt gibt es unter www.parken-in-ulm.de

Ausgabe der Startunterlagen

Von 16:00 – 16:45 Uhr, Ort: Münsterplatz, Ulm

Nachmeldungen

Von 16:00 – 16:30 Uhr, Ort: Münsterplatz, Ulm. Nachmeldungen bis zum Teilnehmerlimit von 161 Startern noch möglich. 

Startgebühr 19 Euro + 1 Euro Öko-Beitrag + 5 Euro Nachmeldegebühr = 25 €

Programm

16:00 – 16:45 Uhr: Abholung der Startunterlagen

17:00 Uhr: Start 10.Münsterturm-Lauf 

ca. 18:45 Uhr: Siegerehrung

ca. 19:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Regel beim Überholen im Turm

Der Überholte geht auf die Außenseite und macht die Innenseite der Laufstrecke frei – zur Not muss der Überholte kurz anhalten.

Strecke

Start auf dem Münsterplatz 560 Stufen hinauf zum 2. Kranz (ca. 102 Meter)

Zeitmessung und Urkunden

Die Zeitmessung macht die Firma Datasport Germany aus Kempten. Urkunde können ab Samstagabend über einen Link auf unserer Homepage www.ulmer-muensterturmlauf.de ausgedruckt werden.