6. Juni 2025

AGBs/Wettkampfbestimmungen

 

Für alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Teil­nehmer und dem Ver­anstal­ter des Mün­ster­turm­laufs gel­ten die nach­fol­gen­den All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen.

 

§1 All­ge­meines

 

  1. Der „Mün­ster­turm­lauf“ (Ver­anstal­tung) ist eine Ver­anstal­tungs­marke der SUN Sport­man­age­ment GmbH (Ver­anstal­ter), vertreten durch die Geschäfts­führer Markus Ebn­er und Flo­ri­an Wack­er, Leib­nizs­traße 5, 89231 Neu-Ulm, Tel.: +49–731-25062006, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de.
  1. Das vor­liegende Regle­ment regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teil­nehmerin (im Fol­gen­den Teil­nehmer) an der Ver­anstal­tung verbindlich die Bedin­gun­gen sein­er Teil­nahme. Voraus­set­zung ein­er jeden Teil­nahme ist die uneingeschränk­te Anerken­nung der fol­gen­den Bedin­gun­gen.
  1. Der Ver­anstal­ter besitzt die uneingeschränk­te Ver­anstal­tung­shoheit und ist jed­erzeit berechtigt, ver­anstal­tungsrel­e­vante Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, ins­beson­dere aus sach­lichen Grün­den (z.B. behördliche Aufla­gen, Beschädi­gun­gen der Lauf­strecke, Wet­ter­lage) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn — die Startzeit oder Teil­streck­en ändern.
  1. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt bei einem Ver­stoß gegen diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung auszuschließen.
  1. Anweisun­gen des Ver­anstal­tungs- und Sicher­heitsper­son­als ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leis­ten. Bei Nicht­be­fol­gung ist der Ver­anstal­ter berechtigt den Teil­nehmer vom Wet­tkampf auszuschließen.

 

§2 Teil­nah­me­berech­ti­gung & Gesund­heit

 

  1. Teil­nah­me­berechtigt am Mün­ster­turm­lauf sind Hobby‑, Freizeit- und Profis­portler die zum Start 14 Jahre und älter sind. Min­der­jährige Sportler bedür­fen ein­er schriftlichen Ein­willi­gung der Sorge­berechtigten.
  2. Teil­nah­me­berechtigt sind auss­chließlich Per­so­n­en, deren all­ge­mein­er Gesund­heit­szu­s­tand eine Teil­nahme an der Ver­anstal­tung zulässt. Der Ver­anstal­ter weist darauf hin, dass es sich bei der Ver­anstal­tung um einen Wet­tbe­werb han­delt, dessen inten­sive Belas­tung auf­grund der zu bewälti­gen Höhen­meter und Anstiege in Form von Trep­pen­stufen ein­er physis­chen und psy­chis­chen Vor­bere­itung bedarf. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt, unmit­tel­bar vor der Teil­nahme an der Ver­anstal­tung, eine Gesund­heit­sprü­fung von einem Fachmedi­zin­er durch­führen zu lassen.
  3. Der Ver­anstal­ter ist jed­erzeit berechtigt, selb­st den Gesund­heit­szu­s­tand der Teil­nehmer von einem Fachmedi­zin­er begutacht­en zu lassen, und wenn dieser begrün­dete Bedenken hin­sichtlich des Gesund­heit­szu­s­tandes äußert, den betr­e­f­fend­en Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung (bzw. deren Fort­set­zung) auszuschließen.
  4. Teil­nah­mevo­raus­set­zung im Hin­blick auf jeden Teil­nehmer ist das Vor­liegen der Anmeldebestä­ti­gung sowie eine offiziellen Start­num­mer des Mün­ster­turm­laufs. Die Start­num­mer muss gut sicht­bar und unverän­dert auf der Vorder­seite der Teil­nehmer­bek­lei­dung getra­gen wer­den und darf nicht weit­ergegeben wer­den. Andern­falls erfol­gt die Dis­qual­i­fizierung.
  5. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt einen Teil­nehmer zu dis­qual­i­fizieren, wenn dieser die Wet­tkampf­strecke abkürzt oder sich tech­nis­ch­er Hil­f­s­mit­tel bedi­ent. Eben­so kann eine Dis­qual­i­fika­tion oder ein Startver­bot bei grob unsportlichem Ver­hal­ten oder bei nicht plau­si­blen Zeit­en oder Zahlungsrück­stän­den erfol­gen.

 

§3 Anmel­dung, Zahlung, Start­platz-Über­tra­gung und Fin­ish­er-Schutz

 

  1. Die Anmel­dung sowie die Zahlung erfol­gt über das Onlinepor­tal der Fir­ma Datas­port Ger­many GmbH. Nach der Anmel­dung erhält der Teil­nehmer eine Bestä­ti­gung sein­er verbindlichen Mel­dung. Die Anmel­dung und die Bestä­ti­gung führen zu einem rechts­gülti­gen Kaufver­trag.
  2. Bei min­der­jähri­gen Teil­nehmern muss die Anmel­dung zu der Ver­anstal­tung von dem/den geset­zlichen Vertreter(n) erfol­gen, der/ die damit seine/ ihre Ein­willi­gung zur Teil­nahme des Min­der­jähri­gen erklärt/en und in diese All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen sowie die Daten­schutzerk­lärung ein­willi­gen.
  3. Die Anmel­dung ist verbindlich. Bei außer­halb von Geschäft­sräu­men des Ver­anstal­ters geschlosse­nen Verträ­gen und bei Fern­ab­satzverträ­gen von Tick­ets beste­ht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein geset­zlich­es Wider­ruf­s­recht.
  4. Eine Nach­mel­dung vor Ort ist bis 1,5 Stun­den vor dem Start möglich. Die Nach­meldege­bühr von zusät­zlich 5 Euro ist zusam­men mit dem Start­geld am Nach­melde­schal­ter auf dem Mün­ster­platz in bar zu bezahlen.
  5. Es beste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Teil­nah­mege­bühr – auch nicht im Krankheits­fall. Eine Rück­er­stat­tung der Meldege­bühr erfol­gt nur, wenn die Absage der Ver­anstal­tung oder der Ver­anstal­tungsab­bruch auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit des Ver­anstal­ters beruht.
  6. Es beste­ht die Möglichkeit, bis zum Ende der Nach­melde­frist am Tag der Ver­anstal­tung, den Start­platz kosten­frei auf eine andere Per­son zu über­tra­gen, voraus­ge­set­zt diese willigt gle­ichzeit­ig in diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen und die Daten­schutzerk­lärung ein.

 

§4 Strecke

 

  1.  Die Strecke ist markiert. Die Teil­nehmer haben der Markierung vom Mün­ster­platz aus hin­auf zum 2. Kranz des Ulmer Mün­sters (ca. 102 Meter) über 560 Stufen zu fol­gen und dür­fen nicht von der geplanten Strecke abwe­ichen. Bei Unklarheit­en ist der Ver­anstal­ter zu kon­tak­tieren.
  2. Jed­er Teil­nehmer muss aus eigen­er Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierun­gen jeglich­er Art und die ein­greifende Unter­stützung von anderen Per­so­n­en führen zur Dis­qual­i­fika­tion. Ausgenom­men davon ist die Hil­fe bei Not­la­gen. Diese ist oblig­a­torisch.
  3. Der Ver­anstal­ter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sach­lichen Grün­den (z.B. behördliche Aufla­gen, Wet­ter­lage) zu ändern.

 

§5 Zeit­nahme

 

  1. Die Zeit­nahme erfol­gt durch die Datas­port Ger­many GmbH mit­tels einge­bautem Chip in der Start­num­mer. Jed­er Teil­nehmer erhält eine Start­num­mer. Die Rück­gabe des Zeitchips ent­fällt.
  2. Ohne Start­num­mer ist keine Zeitmes­sung als auch keine Erfas­sung des Teil­nehmers möglich.
  3. Es wird jew­eils die indi­vidu­elle Zeit des Teil­nehmers zwis­chen Über­queren der Star­tlin­ie und Zielankun­ft (Net­to-Zeit) im 2. Kranz des Ulmer Mün­sters ermit­telt. Ges­tartet wird alle 30 Sekun­den. Sieger ist, wer es in der kürzesten Zeit vom Start auf dem Mün­ster­platz hin­auf zum 2. Kranz des Ulmer Mün­sters schafft.
  4. Die offizielle Startzeit bes­timmt der Ver­anstal­ter. Diese kann aus sach­lichen Grün­den kurzfristig geän­dert wer­den.
  5. Ende des Ren­nens:
    • wenn der let­zte Teil­nehmer die Ziellinie über­quert hat.
    • wenn ein Teil­nehmer dis­qual­i­fiziert wird oder auss­chei­det, endet das Ren­nen für diesen sofort und unverzüglich.
  6. Been­det ein Teil­nehmer das Ren­nen aus eigen­er Entschei­dung, ist er verpflichtet, dies dem Ver­anstal­ter unverzüglich mitzuteilen.

 

§6 Wichtige Ver­hal­tensregeln während der Ver­anstal­tung

 

Die Ver­anstal­tung find­et auf dem Mün­ster­platz und im Tur­mauf­gang des Ulmer Mün­sters statt (Trep­pen­lauf). Die Teil­nahme erfordert auf­grund wech­sel­nder Unter­gründe und uneben­er Trep­pen­stufen ständi­ge Vor­sicht.

Die Teil­nehmer haben sich so zu ver­hal­ten, dass kein ander­er Teil­nehmer, Pas­sant oder die Bausub­stanz geschädigt oder, mehr als nach den Umstän­den unver­mei­d­bar, beein­trächtigt wird.

Jed­er Teil­nehmer ist während der Ver­anstal­tung für Verpfle­gung und Getränke selb­st ver­ant­wortlich. Der Ver­anstal­ter wird für angemessen aus­re­ichende Zielverpfle­gung sor­gen. Eine Garantie für die Ver­füg­barkeit von Verpfle­gung und Getränken übern­immt der Ver­anstal­ter jedoch nicht.

 

§7 Haf­tung

 

  1. Die Haf­tung des Ver­anstal­ters ist wie fol­gt begren­zt:
    • Der Ver­anstal­ter haftet unbe­gren­zt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf ein­er fahrläs­si­gen oder vorsät­zlichen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­anstal­ters beruht. Dies gilt eben­so für son­stige Schä­den.
    • Der Ver­anstal­ter haftet hinge­gen nicht für alle son­stige Schä­den, die auf ein­er fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen, es sei denn, es han­delt sich um Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en. „Kar­di­nalpflicht­en“ sind solche, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trags über­haupt erst ermöglichen und auf deren Ein­hal­tung der Teil­nehmer regelmäßig ver­trauen darf. Die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en ist jedoch höhen­mäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Ver­tragss­chluss vorherse­hbaren und ver­tragstyp­is­chen Schadens.
    • Die vor­liegende Haf­tungs­be­gren­zung gilt aus­drück­lich auch für ver­loren gegan­gene Wert­ge­gen­stände, Bek­lei­dungsstücke und Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände.
  2. Der Teil­nehmer wird hier­mit nochmals aus­drück­lich darauf hingewiesen, dass er für Schä­den die er dem Ver­anstal­ter oder Drit­ten (z.B. andere Teil­nehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teil­nehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teil­nehmer Vor­satz oder Fahrläs­sigkeit zur Last fällt. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt den Abschluss ein­er Pri­vathaftpflichtver­sicherung.

 

§8 Daten­schutz und Medi­en­rechte

 

Die Bere­it­stel­lung, der im Rah­men des Reg­istrierung­sprozess­es abge­fragten Dat­en ist für die Teil­nahme an der Ver­anstal­tung erforder­lich. Es beste­ht keine Pflicht zur Daten­bere­it­stel­lung allerd­ings ist eine Teil­nahme ohne die Dat­en nicht möglich.

Die Daten­schutzerk­lärung über die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bei Teil­nahme an ein­er Ver­anstal­tung der SUN Sports­man­age­ment GmbH gilt auch für die Teil­nahme am Mün­ster­turm­lauf und ist Bestandteil dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen.

Die Daten­schutzerk­lärung ist hier ein­se­hbar.

 

 

§9 Gerichts­stand­stand­vere­in­barung

Auf die ver­traglichen Beziehun­gen zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner find­et das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land Anwen­dung.

Als Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner wird Ulm vere­in­bart, sofern es sich bei dem Ver­tragspart­ner um einen Kauf­mann, eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen han­delt.

 

§10 Sal­va­torische Klausel

Sollte eine Bes­tim­mung dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt.

 

 

Stand: 25.07.2019